GEG Nachweis und Energieausweis

01 Was ist ein GEG-Nachweis?

 

Der GEG-Nachweis ist der technisch-rechtliche Nachweis, dass ein Gebäude (Neubau oder saniertes Gebäude) die Anforderungen des GEG erfüllt.

 Er wird benötigt bei:

  • Neubauten (immer)

  • Sanierung größerer Gebäudeteile (z. B. komplette Dämmung der Fassade)

  • Änderung der Heiztechnik

  • Fördermittelbeantragung (z. B. KfW)

 Inhalte des GEG-Nachweises:

  • Primärenergiebedarf (Q_p)

  • Transmissionswärmeverlust (H_T’)

  • Anlagentechnik-Bewertung (Heizung, Warmwasser, Lüftung)

  • Erfüllung des EE-Anteils (z. B. Nutzung von Solarthermie, Wärmepumpe)

  • Nachweis über sommerlichen Wärmeschutz

  • Vergleich mit den gesetzlichen Grenzwerten

 

02 Was ist der Energieausweis
 
Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes für Dritte sichtbar macht – z. B. bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.

Inhalte:

  • Energiekennwert in kWh/m²a (z. B. 75 kWh/m²a)

  • Farbskala (grün = effizient, rot = ineffizient)

  • Vergleichswerte

  • Empfehlungen für Sanierungen (optional)

  • Art der Heizung und Energieträger

Pflicht:

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung

  • Muss potenziellen Käufern/Mietern ungefragt vorgelegt werden

  • Bei Neubauten Teil der Baugenehmigungsunterlagen

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